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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Wartung von Websites (Wartung)


§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Wartung von Websites und die damit verbundenen Dienstleistungen der Agentur.
(2) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB und nicht Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Die Agentur aktualisiert das CMS der vertragsgegenständlichen Website(s) durch die Installation von dem CMS bereitgestellter Patches und Updates im Rahmen der aktuellen Version des CMS der Website(s). Die Installation einer neuen Version des CMS ist nicht in der Wartung enthalten. Die Agentur wird dem Auftraggeber hier ein ergänzendes Angebot zur Installation der Website machen, dass dieser ggf. annehmen kann.
(2) Die Agentur stellt im Umfang von max. 30 Minuten neue Inhalte auf der Website ein, die der Auftraggeber zu veröffentlichen wünscht. Dies umfasst die reine Contentpflege, soweit durch neuen Content weiterer Anpassungs-, Design oder Programmieraufwand anfällt, ist dies von der Wartung nicht umfasst. Die Agentur wird dem Auftraggeber hier ein ergänzendes Angebot zur Modifikation der Website machen, dass dieser ggf. annehmen kann.
(3) Die Agentur wartet die Website, um Fehlern vorzubeugen und wird technische Mängel der Website selbst beseitigen (dies gilt nicht, soweit diese Mängel in der Serverumgebung eines dritten Anbieters begründet liegen, auf dem die Website gehostet ist).
(4) Die Agentur erstellt regelmäßig ein Backup der Daten der Website einschließlich dynamischer Inhalte der Website und der Datenbank. Die Agentur wird ein solches Backup täglich erstellen. Das Backup wird auf dem Server vorgenommen, auf dem die Website gehostet ist.
(5) Soweit der Auftraggeber Aufträge an die Agentur mündlich erteilt, sind diese bindend. Die Agentur hat Anspruch darauf, dass der Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge unverzüglich in Textform bestätigt. Ein Auftrag gilt insoweit als erteilt, wenn die Agentur vor einer Einigung über alle Punkte eines Auftrages in Kenntnis des Auftraggebers mit einem Teil der Auftragsdurchführung beginnt, ohne dass der Auftraggeber widerspricht. Ein Auftrag kann durch die Agentur auch durch Ausführung der Tätigkeit angenommen werden, wenn über alle Punkte eines Auftrages bereits Klarheit hergestellt ist.
(6) Die Agentur installiert und richtet für die Website ein Impressum und eine Datenschutzerklärung ein, sofern der Auftraggeber diese erforderlichen Rechtstexte nicht stellt. Die Agentur wird Impressum und Datenschutzerklärung rechtlich aktuell halten. Sofern sich bei dem Auftraggeber Daten ändern, die im Impressum angegeben sind, hat der Auftraggeber die Agentur unverzüglich zu informieren. Das gleiche gilt, sofern der Auftraggeber die Website ändert oder modifiziert und dadurch Daten anders verarbeitet werden als vorher. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hier um einen automatisierten Dienst eines externen Anbieters handelt. Eine individuelle Prüfung der Website kann dieser Dienst nicht ersetzen. Die Agentur ist dazu rechtlich nicht in der Lage, eine Rechtsberatung ist Ihr zudem nicht erlaubt. Eine solche Prüfung wird ausdrücklich empfohlen, die Agentur kann eine solche Prüfung jederzeit vermitteln.“
(7) Weitere Leistungen können von dem Auftraggeber kostenpflichtig beauftragt werden. Die Leistungen der Agentur umfassen:

  • Konzeptionelle Entwicklung, Beratung und Umsetzung von Webseiten und Online-Shops unter Verwendung von Online-Software-Systemen
  • Installation und Konfiguration von Online-Software-Systemen
  • Betreuung von Online-Software zur Erhalt und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft von Online-Software (regelmäßige Backups, Beseitigung von Störungen und Fehlern, Updates, Weiterentwicklung bei geänderten kundenspezifischen Anforderungen)
  • Contentpflege nach Kundenvorgabe (Text, Graphik, HTML, CSS, PHP und andere vereinbarte Formate)
  • Erstellung von Werbegraphiken
  • Beratung und Betreuung bezüglich Suchmaschinenopimierung und Online-Marketing-Maßnahmen (SEO, SEA, SEM).

§ 3 Leistungserbringung

(1) Kosten für dritte Software-Produkte, die für die Zugänglichmachung oder den Betrieb der Website erforderlich sind, sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. Funktionalitäten, responsives Webdesign und Browser-Kompatibilität können nur im Rahmen der Voraussetzungen des dritten Software-Produkts gewährt werden.
(2) Bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten, die von Dritten verschuldet sind (Provider, externer Software- oder Plugin-Anbieter etc.) und die zu Mehrarbeit führen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Mehraufwand nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu zahlen.
(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Inhalte auf der Website, die von Dritten stammen (insbesondere Fotos, Texte, Pläne, Grafiken, Karten, Tonaufnahmen, Videos, Animationen und Zeichnungen) urheberrechtlich geschützt sein können. Stellt der Auftraggeber solche Materialien bei, muss der Auftraggeber selbst sicherstellen, dass er dafür sämtliche erforderlichen Rechte, gegebenenfalls kostenpflichtig, erworben hat. Eine Recherche der Agentur wegen entgegenstehender Marken-, Urheber- oder sonstiger Schutzrechte ist nicht Gegenstand des Vertrages.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Materialien in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zu übergeben.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Zugänge zu seinen Accounts auf Websites, Plattformen oder an sonstigen Stellen zur Verfügung zu stellen und die Übermittlung sicher und verschlüsselt durchzuführen. Nach Beendigung des Auftrages ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich das Passwort zu ändern, damit ein späterer Missbrauch ausgeschlossen ist.
(6) Die Agentur ist berechtigt, dritte Dienstleister und sonstige Erfüllungsgehilfen ganz oder teilweise mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen zu beauftragen.

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm zur Verfügung gestellte Server- und Software-Umgebung den erforderlichen technischen Mindestanforderungen für die zu wartende Website mit den zu verwendenden Softwareumgebungen entspricht.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Rahmen der Eigensicherung erforderliche Datensicherungen selbständig durchzuführen, insbesondere auch vor Auftragsbeginn. Eine Haftung der Agentur für verlorene Daten besteht insoweit nicht, als sie bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber noch verfügbar wären.
(3) Sofern der Auftraggeber der Agentur körperliche oder nicht körperliche Gegenstände, insbesondere Bild-, Text- oder Tondateien, zur Verfügung stellt, welche die Rechte Dritter verletzen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Agentur auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei zu halten. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung.
(4) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Agentur die Leistung für den Auftraggebers als Referenz auf Ihrer Website und in sonstigen Veröffentlichungen on- und offline benennt. Die Agentur darf dafür Auszüge aus Ihrem Werk für den Auftraggeber abbilden oder ablaufen lassen, die URL verlinken und Name, Marke und Logo des Kunden dafür nutzen. Der Auftraggeber kann dieses Einverständnis mit Wirkung für die Zukunft aus wichtigem Grund widerrufen.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bezüglich Vergütung, Details der Leistungsbeschreibung und der internen Kommunikation gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.

§ 5 Rechtsfolgen von Zuwiderhandlungen oder Pflichtverletzungen

(1) Erbringt der Auftraggeber eine seiner Mitwirkungspflichten nicht vereinbarungsgemäß, so gehen die daraus entstehenden Folgen, wie zusätzliche Leistungen und Verzögerungen, zu Lasten des Auftraggebers. Die Agentur kann den erbrachten Mehraufwand nach Maßgabe der vereinbarten oder der ortsüblichen, angemessenen Vergütung dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
(2) Verletzt der Auftraggeber seine Pflichten oder Mitwirkungspflichten aus diesem Vertrag schuldhaft, ist er der Agentur zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist (soweit diese nicht nach dem Gesetz entbehrlich ist), kann die Agentur zudem von dem Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung fordern. Diese umfasst insbesondere die bereits verdiente Vergütung und den entgangenen Gewinn (oder den nicht verdienten Gemeinkostenbeitrag) abzüglich ersparter Aufwendungen der Agentur.

§ 6 Inhaltliche Verantwortung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er für die Domain und alle seine Inhalte und Verfahrensweisen, die er auf dem Webserver abrufbar hält oder speichert (insbesondere Daten, Grafiken, Bilder, Musikstücke, Videos oder sonstige Informationen), nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich ist. Entsprechendes gilt für alle Nutzungen auf den Webservern, die der Auftraggeber veranlasst hat.
(2) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er von einem Rechtsanwalt oder einem Anbieter von rechtlichen Lösungen für Websites alle Rechtsfragen rund um die Website abklären und insbesondere ein Impressum, eine Datenschutzerklärung und weitere Texte verwenden sowie die DSGVO einhalten muss.
(3) Wünscht der Auftraggeber entsprechend einer von ihm eingekauften Anleitung für seine rechtssichere Website eine Anpassung durch die Agentur, sind die erforderlichen Arbeiten (soweit von der Agentur der Auftrag angenommen wird), von dem Auftraggeber nach Maßgabe des vereinbarten, ersatzweise des ortsüblichen und angemessenen Stundensatzes, zusätzlich zu vergüten.

§ 7 Gefährdung der Leistung, Insolvenz

(1) Wird nach Abschluss des Vertrages für die Agentur erkennbar, dass die (weitere) Erfüllung des Vertrages durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, ist die Agentur berechtigt, die Erbringung von Vorleistungen aus diesem Vertrag zu verweigern, bis die entsprechende Gegenleistung von dem Auftraggeber bewirkt oder Sicherheit für diese geleistet ist.
(2) Die Agentur ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber trotz angemessener Nachfrist zur Erbringung der entsprechenden Gegenleistung Zug um Zug oder Leistung der Sicherheit nicht nachkommt.
(3) Ist der Auftraggeber zahlungsunfähig oder überschuldet, wird über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens beantragt oder ein solches eröffnet, ist die Agentur ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder fristlos zu kündigen.
(4) Kündigt die Agentur oder tritt diese nach Absatz 2 oder 3 zurück, kann sie von dem Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz fordern.

§ 8 Haftung der Agentur

(1) Werden durch den Auftraggeber Veränderungen an der Leistung vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung, wenn der Auftraggeber eine entsprechende substantiierte Behauptung der Agentur, dass erst eine solche Veränderung den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
(2) Werbeangaben Dritter, insbesondere von Herstellern von der Agentur für die Leistungserbringung verwendeter Software, sind für die Agentur nicht verbindlich.
(3) Soweit der Auftraggeber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB ist, verjähren die Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln der Leistung in einem Jahr ab der Übergabe oder Abnahme der Leistung. Dies gilt auch für die Rechte des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Schadensersatz statt der Leistung, auch wegen sämtlicher Schäden an anderen Rechtsgütern des Auftraggebers, die durch den Mangel entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers oder die Agentur hat den Mangel aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten.

§ 9 Zahlung

(1) Soweit in dem Angebot der Agentur bestimmte Paketpreise aufgeführt sind, gelten diese. Alle nicht in den Leistungspaketen nach Art und Umfang aufgeführten Leistungen der Agentur sind von dem Auftraggeber mit 40,00 Euro zu bezahlen. Die Abrechnung erfolgt je Stunde. Alle Preise gegenüber Unternehmern sind Bruttopreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt und nicht ein anderes vereinbart ist.
(2) Für die Wartungs-Pakete kann eine Vorauszahlung von 12 Monaten vereinbart werden. Auftraggeber, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, müssen wenigstens 12 Monate vorauszahlen. Das nähere ergibt sich aus dem Angebot der Agentur.
(3) Die Vorauszahlung ist mit Beginn der vereinbarten Vertragsperiode fällig.
(4) Soweit vereinbart erteilt der Auftraggeber der Agentur für die vereinbarten Pakete und Vorauszahlungszeitraum eine Einzugsermächtigung, vom Konto des Auftraggebers per Lastschrift einzuziehen (SEPA-Mandat). Dadurch stimmt der Auftraggeber gegenüber der Agentur zu, dass alle fälligen Forderungen durch Lastschrift und die Weisung an seine Bank, sein Zahlungskonto zu belasten, beglichen werden. Die Lastschrift wird von der Agentur ausgelöst. Die Agentur wird den Einzug vorankündigen (Vorabinformation / "Prenotification"). Die Vorankündigung erfolgt spätestens 5 Werktage vor der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnung. Die Agentur zieht frühestens 5 Werktage nach Rechnungsdatum ein.
(5) Die Agentur sendet die Rechnung per E-Mail an die von dem Auftraggeber hinterlegte E-Mail-Adresse. Der Auftraggeber hat für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen, damit die fälligen Beträge eingezogen werden können. Die Rechnung wird elektronisch als PDF-Dokument erstellt. Auf ausdrücklichen Wunsch kann eine den Steuervorschriften entsprechend ausgestellte Rechnung per Brief übersendet werden. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine digital signierte Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 3 UStG.
(6) Die vertragliche Vergütung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen auch vereinbart sind. Zusatzleistungen sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots, ersatzweise nach Maßgabe der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu vergüten. Begleitende Leistungen wie Benutzereinführungen, Beratung, Dokumentationen, Schulungen, Support oder ähnliches sind nicht standardmäßig im Auftrag enthalten, sondern nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(7) Die Zahlung des Auftraggebers ist binnen 14 Tagen fällig. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Sofern der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug ist, ist er nach § 288 verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu leisten.
(8) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist die Agentur wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Auftraggeber befugt.

§ 10 Laufzeit / Kündigung

(1) Der Vertrag tritt mit der Einigung der Parteien in Kraft und läuft fest für ein Jahr von dem vereinbarten Beginn an, ersatzweise dem Moment der Freischaltung des Zuganges des Auftraggebers. Er verlängert sich immer um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt wird.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Agentur ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt,

wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als 1 Monat in Verzug gerät
der Auftraggeber auch nach einer Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht verstößt.
(3) Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn die Pflichtverletzung des Auftraggebers so gravierend ist, dass die Fortsetzung des Vertrages für die Agentur unzumutbar wäre. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Agentur wegen der Pflichtverletzung selbst gegenüber Dritten haftbar wäre.
(4) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen zu zahlen, was die Agentur an Aufwendungen erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Alternativ steht der Agentur ein Anspruch von 5 % des Teils der Vergütung zu, der auf die noch nicht erbrachte Leistung entfällt. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber die fristlose Kündigung durch die Agentur zu vertreten hat, doch ist in diesem Fall der der Auftraggeber zusätzlich verpflichtet, einen etwaigen darüber hinaus gehenden Schaden der Agentur zu ersetzen. Hat die Agentur eine fristlose Kündigung durch den Auftraggeber zu vertreten, hat die Agentur dem Kunden nicht verbrauchte Vorauszahlungen zu erstatten und einen etwaigen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.

§ 11 Mediation

(1) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Agentur und Auftraggeber, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
(2) Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten - bindend für die Parteien auf Antrag einer der Parteien von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder einem Vertreter am Sitz der Auftragnehmerin zu bestimmen. Dies ist auch der Ort der Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine Online-Mediation macht. Die Mediationssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine andere Sprache.
(3) Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutreffend) ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil (a) die Parteien einvernehmlich die Mediation für beendet erklären, (b) nach der ersten Mediationssitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden, (c) der Mediator die Mediation für gescheitert erklärt oder (d) eine Einigung nicht binnen 3 Monaten nach Beginn der ersten Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.
(4) Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem Mediator intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren erstattet zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung. Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.

§ 12 Datenschutz

(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung dieses Vertrages erforderlich sind.
(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung des Betroffenen (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weiter gegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.
(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.
(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).

§ 13 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Streitschlichtung

(1) Die Vertragssprache ist deutsch.
(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der Agentur Gerichtsstand, die Agentur ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nicht ein anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Agentur Erfüllungsort.

Stand: 26.03.2022 - Diese AGB sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Einverständnis kopiert oder anderweitig genutzt werden.

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